LEgal
The system that has us hurtling toward the abyss is trying to preserve itself and suppress our protest. The suppression that comes our way can be harsh and very burdensome.
If you need help contact our legal team![email protected])Â
We can help you with legal issues, applications for reimbursement, and can also refer you to psychological support.Â
The legal team will be happy to answer all your questions. In cases where a defense by a lawyer is necessary or helpful, we will gladly refer you to lawyers from the Last Generation.
You are not alone!
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We would be happy if you could provide us with contacts to lawyers and we can connect them with the Legal Team of the Last Generation!
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Anti-repression/costs
Financial support
1.
If you receive an order for costs, a penalty notice or a penalty order/indictment, send it as soon as possible to the Legal Team at [email protected] . (In most cases it makes sense to file an objection. However, this is often only possible within very short deadlines! â 2-4 weeks)
2.
If there are court proceedings (e.g. because you have lodged an appeal against a decision or a penalty order), court costs will be incurred. In addition, in some cases it makes sense for you to be represented by a lawyer (the Legal Team can arrange contacts). In most cases, the legal costs incurred (court costs and lawyers' fees) can be covered by the Environmental Trust Fund. â Submit applications under umÂwelt-treuhandÂÂfonds.deÂ/Âantrag_Âkontakt (We can also support you with this)
3.
If there is a conviction or an order for costs/fines has become final (because you did not appeal), you have to pay the respective fine. (Unless you follow the strategy to pay nothing at all and actively challenge jail and insolvency) These costs can be financed in solidarity via donation campaigns. (Central and personal fundraising campaigns) â You can also find information on fundraising campaigns at [email protected] oder [email protected] erfragen.
Unfortunately, we can never guarantee that you will not incur costs or other consequences. In the end, you decide to accept the consequences for civil disobedience. But we want to be there for you and for each other and develop strategies together, continue the action in the courts and also share costs and absorb as best we can.
YOU ARE NOT ALONE!!!
Legal Training and Materials
Also, it is important that you go onto the streets and into protests prepared! Civil disobedience is the necessary means to wake up the state and society, to secure our future, but we also have to be prepared to be criminalized for it.
So be sure to inform yourself in the Basic Legal Training so that you not only know what the consequences are for not acting now, but also for acting now.
further information
Hin und wieder wird auf Gesetze einzelner LĂ€nder eingegangen, insbesondere Berlin, Hessen und Hamburg, da hier besonders viele Aktionen der Letzten Generation stattgefunden haben oder stattfinden werden.
Wenn ihr die jeweiligen Infos zu einem anderen Bundesland haben wollt, könnt ihr einfach im Internet nach dem jeweiligen Gesetz suchen.
Polizeigesetz Berlin: ASOG Bln
Polizeigesetz Hessen: HSOG
Polizeigesetz Hamburg: SOG
Versammlungsgesetz Berlin: VersFG
FAQ Table of Contents
VorwĂŒrfe
Hierzu gibt es ein ausfĂŒhrliches Gutachten, das genau beschreibt welche RechtsverstöĂe in der StraĂenblockade-Situation in Frage kommen. (Auch auf der website)
Welche Straftaten/Konsequenzen stehen ĂŒberhaupt im Raum? (ohne Anspruch auf VollstĂ€ndigkeit)
Strafrecht
- hier steht bei Verursachung eines Staus die Nötigung im Raum (§ 240 StGB)
- weitere VorwĂŒrfe, die vorkommen könnten:
- gefĂ€hrliche Eingriffe in den StraĂenverkehr (§315b StGB)
- eine konkrete GefĂ€hrdung âBeinahe-Unfallâ ist notwendig â wird durch die Planung der Aktion vermieden, kann aber nicht ausgeschlossen werden
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB)
- Infos zum Vorwurf Widerstand: https://www.strafrechtskanzlei.berlin/docs/widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte.php#wide_1
- Ankleben kann als âtechnischer Widerstandâ gewertet werden
- Beleidigung (§185 StGB)
- Nötigung von Verfassungsorganen (§105 StGB) (unwahrscheinlich â wird vielleicht von der Polizei genutzt, um mehr Befugnisse im Ermittlungsverfahren zu haben)
- gefĂ€hrliche Eingriffe in den StraĂenverkehr (§315b StGB)
Ordnungswidrigkeiten
- Leitung einer unangemeldeten Versammlung (§27 VersFG BE) (Versammlungsgesetze sind je Bundesland unterschiedlich)
- Nicht von einer aufgelösten Versammlung entfernen (§ 29 I Nr. 2 VersG)
- Owi nach § 49 I Nr. 24 StVO (lit. a VerstoĂ gegen Vorschriften fĂŒr das Verhalten als zu FuĂ Gehender nach § 25 I-IV, lit. b an FuĂgĂ€ngerĂŒberwegen nach § 26)
Zumindest im Hamburger Wegegesetz gibt es keine einschlĂ€gige OWi. Auch der BuĂgeldkatalog des Bundes kennt nur die StVO https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaenger/#die-strassenverkehrsordnung-fuer-fussgaenger - Teilnahme an aufgelöster Versammlung
Verwaltungsrecht
- Platzverweis bedroht mit Zwangsgeld â Bei VerstoĂ kann es ggf. zur Ingewahrsamnahme kommen und ggf. das Zwangsgeld verhĂ€ngt werden. â wenn dieses nicht gezahlt werden kann kann die Behörde bei Gericht eine Ersatzzwangshaft beantragenÂ
- Die Polizei stellt Einsatzkosten (RĂ€umung) in Rechnung
Zivilrecht
- Schadensersatzklagen (deliktische Schadensersatzklagen) §823 BGB
- Diese können besonders vorkommen, wenn Unternehmen gezielt blockiert werden
Was kann passieren, wenn ich in Aktion Fotos mache (nicht selbst blockiere)?
- hÀngt davon ab, ob du einen Presseausweis hast.
- Ja: solltest eigentlich fein raus sein, wenn du nicht mit-blockierst
- Kann mir die bloĂe Anwesenheit auf der StraĂe zur Last gelegt werden?
- könnte eine OWi nach StVG darstellen, diese sollte aber nicht verfolgt werden, wenn bereits Autofahrer auf der Fahrbahn rumlaufen
- Es kann passieren, dass sie dir die Leitung der unangemeldeten Versammlung vorwerfen (werden sie aber nicht beweisen können)
- Es kann vorkommen, dass sie dein Handy/Fotoapparat beschlagnahmen wollen, um die Fotos als Beweis zu sichern
- Hier unbedingt widersprechen, damit du dich danach gegen die Beschlagnahme wehren kannst und sie richterlich geprĂŒft werden muss.
- Es kann sein, dass sie deine Personalien kontrollieren
- Dann kann es vorkommen, dass auch du Anhörungsbögen von der Polizei bekommst, die suggerieren, du hÀttest genau wie die anderen eine Nötigung begangen. Das wird vor Gericht nicht haltbar sein, da du ja gar keine Autos am Weiterfahren gehindert hast.
Strafen und Konsequenzen
Straftaten im Beamtenstatus
- bei Verurteilung ab 1 Jahr Freiheitsstrafe ist das BeamtenverhÀltnis vorbei
- bei nicht vorbestraften und den beabsichtigten Taten (StraĂenblockaden) ist eine so hohe Strafe eher unwahrscheinlich
- darunter kommt es auf den Bezug zum BeamtenverhÀltnis an
FĂŒhrungszeugnis
Wenn Menschen fĂŒr Straftaten verurteilt werden, werden diese ins Bundeszentralregister eingetragen. Manche Behörden haben unter gewissen Voraussetzungen Einblick in einen Teil des Registers â zum Beispiel durch das FĂŒhrungszeugnis.
- Wenn ein Mensch zwei Straftaten (unabhĂ€ngig voneinander) begeht, die unter 90 TagessĂ€tze haben, kommt das dann auch ins FĂŒhrungszeugnis?
- Ja!
- Auch wenn die Summe der beiden Strafen (z.B. 20 TagessĂ€tze + 15 TagessĂ€tze) unter den 90 TagessĂ€tzen wĂ€re taucht die Strafe im FĂŒhrungszeugnis auf, wenn es schon eine EinÂtraÂgung im Register gab.
- Wenn du allerdings (so wie hier wahrscheinlich) mehrere Straftaten kurz nacheinander begehst, die dann in einem Verfahren zu einer Gesamtstrafe zusammengefasst werden (§54 StGB), dann ist das am Ende nur ein Eintrag im Register. Wenn du schon vor einiger Zeit (z.B. bei anderen Protesten oder Aktionen) fĂŒr eine Straftat verurteilt wurdest, dann hast du schon einen Eintrag im Register und das fĂŒhrt dazu, dass die neue Strafe nun auch im FĂŒhrungszeugnis auftaucht â einfach, weil es die Zweite ist.
- Weitere Infos dazu: https://www.ferner-alsdorf.de/vorsicht-auch-strafe-unter-90-tagessaetzen-kann-im-fuehrungszeugnis-erscheinen/
- Oder googlen;)
- Wie lange sind die Eintragungen im FĂŒhrungszeugnis?
- Löschung nach 3 Jahren:
- Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
- Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur BewÀhrung (wenn die BewÀhrung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
- Jugendstrafen bis zu einem Jahr
- Löschung nach 5 Jahren:
- bei allen ĂŒbrigen FĂ€llen, also Freiheitsstrafen ĂŒber 1 Jahr oder Jugendstrafe ĂŒber 2 Jahre ohne BewĂ€hrung (auĂer es gilt die 10 Jahresfrist, Löschung nach 10 Jahren). In den FĂ€llen des § 34 Abs. 1 Nr. 2 und 3 (also 5- und 10 JahresÂfrist) ist die Dauer der FreiheitsÂstrafe hinzuzurechnen.
- Löschung nach 3 Jahren:
- Ja!
Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
- Wenn ein Mensch zwei Straftaten (unabhĂ€ngig voneinander) begeht, die unter 90 TagessĂ€tze haben, kommt das dann auch ins FĂŒhrungszeugnis?
TagessÀtze
Worauf kommt es bei den TagessÀtzen an?
- Man kann von Nettoeinkommen geteilt durch 30 ausgehen. Wird aber auch hÀufig geschÀtzt.
- 40 Absatz 2 StGB gibt zur Berechnung der TagessĂ€tze Auskunft: âDie Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter BerĂŒcksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse des TĂ€ters. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, das der TĂ€ter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte.Â
Ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreiĂigtausend Euro festgesetzt.âÂ
In Absatz 3 wird zudem erklĂ€rt, dass die EinkĂŒnfte des TĂ€ters, sein Vermögen und andere Grundlagen fĂŒr die Bemessung eines Tagessatzes auch geschĂ€tzt werden können. Wie hoch letztlich ein Tagessatz ausfĂ€llt, hĂ€ngt vom individuellen Einkommen ab. Dabei geht das Gericht vom jeweiligen Nettoeinkommen aus.
- Zu einer Verurteilung zu TagessÀtzen muss es aber auch erstmal kommen. Wahrscheinlich ist bei ErsttÀtern eine Einstellung gegen Geldauflage.
- Wie hoch sind die TagessÀtze bei Nötigung?
- schwierig zu sagen. EinzelfallabhÀngig und RichterabhÀngig.
1983 blockierte eine Gruppe Demonstrierender die Zufahrt eines Munitionslagers. Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagten wegen gemeinschaftlicher Nötigung zu Geldstrafen von jeweils fĂŒnfzehn TagessĂ€tzen.[1] Ein solch geringe Strafe hat eher Symbolcharakter. In einem anderen Fall wurde eine Autobahn blockiert; zusĂ€tzlich kam es zu einer gewalttĂ€tigen Auseinandersetzung mit der Polizei. Ein Angeklagter wurde wegen Nötigung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt, der BGH bestĂ€tigte das Urteil.[2] Das lag wahrscheinlich an der Aggression gegenĂŒber der Polizei, die von der Rechtsprechung regelmĂ€Ăig mit harten Strafen geahndet wird.
- Ist kĂŒndigen lassen hilfreich bei den TagessĂ€tzen?
- Vllt ja, sollte man aber nicht pauschal vor der ersten Aktion machen, sondern eher nach Absprache mit der strafverteidigenden Person bei drohender Verurteilung
- Was hat das Vermögen fĂŒr einen Einfluss auf die TagessĂ€tze?
- in der Praxis wird regelmĂ€Ăig nur des Einkommens berĂŒcksichtigt. Nach 40 Abs. 3 StGB ist aber auch das Vermögen relevant.
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Wenn Geldstrafen nicht gezahlt werden, kommst du in Ersatzhaft und musst die TagessÀtze absitzen. 90 TagessÀtze = 90 Tage GefÀngnis.[1] Siehe BGH NJW 1988, 1739.
[2] BGH NJW 1995, 2643.
- Man kann von Nettoeinkommen geteilt durch 30 ausgehen. Wird aber auch hÀufig geschÀtzt.
Polizeiliche MaĂnahmen wĂ€hrend und nach der Aktion
Hier ist eine gute Vorbereitung wichtig, da in der unĂŒbersichtlichen, dynamischen Situation der Blockade sehr schnell Entscheidungen getroffen werden mĂŒssen. Also informiert euch vorher gut, sprecht mit eurer Bezugsgruppen ĂŒber zu erwartende Situationen und Reaktionen.
Auf die Blockade-Situation werdet ihr auch in den weiteren Aktionstrainings vorbereitet.
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Immer bei allem Widerspruch einlegen â schon aus Prinzip. AuĂerdem eröffnet das manchmal Wege wie PolizeimaĂnahmen spĂ€ter angegriffen werden können. Und es ist kaum Aufwand fĂŒr dich.
Versammlungsrecht
Unsere StraĂenblockaden sind Versammlungen, die durch Art.8 GG geschĂŒtzt sind. Das Grundgesetz hat unter den Gesetzen den höchsten Rang und Eingriffe in die Versammlungsfreiheit mĂŒssen deshalb gut begrĂŒndet und gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit abgewogen werden.
Versammlungsgesetze sind in den verschiedenen BundeslÀndern unterschiedlich. In manchen ist z.B. das Leiten einer unangemeldeten Versammlung eine Ordnungswidrigkeit, in anderen eine Straftat.
Nicht-Anmeldung
In der Regel werden die StraĂenblockaden der Letzten Generation unangemeldete Versammlungen sein, da eine vorherige Anmeldung wahrscheinlich dazu fĂŒhren wĂŒrde, dass die Versammlung woanders hin verlegt wird und wir daran gehindert werden an dieser Stelle auf die StraĂe zu gehen, weil die Polizei und das Ordnungsamt die Störung vermeiden wollen.
Nur weil die Versammlung nicht angemeldet ist, ist sie aber nicht illegal. Die Leitung der Versammlung macht sich schlicht einer OWi (bzw. Straftat) schuldig die Versammlung nicht rechtzeitig angezeigt zu haben.
Wenn die Polizei allerdings in der Versammlung eine Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit und Ordnung sieht, kann sie die Versammlung auflösen. Wer sich dann nicht entfernt begeht eine OWi (§ 29 I Nr. 2 VersG (des Bundes)).
Auflösung
Die Auflösung ist ein Verwaltungsakt (VA), der nur rechtmĂ€Ăig ist, wenn von der Versammlung eine GefĂ€hrdung f. d. öffentliche Sicherheit/Ordnung od. gleichwertiger RechtsgĂŒter ausgeht UND die Auflösung notwendig ist, die Gefahr abzuwenden (1 BvR 88/91 Rn. 52).
- Versammlungsauflösung muss allen verstĂ€ndlich sein (VG Braunschweig 5 A 685/05 â2.â)
- keine formalen Anforderungen, aber i.d.R. erfolgen 3 Durchsagen vor RĂ€umung o.Ă.
Platzverweis
HĂ€ufig spricht die Polizei Platzverweise aus. Damit will die Polizei verhindern, dass ihr sofort wieder auf die StraĂe geht.
Manchmal spricht die Polizei auch lÀngere Aufenthaltsverbote aus, die PrÀventiv die Begehung von Straftaten in einem bestimmten Gebiet vorbeugen soll.
Beispiel: Polizeigesetz Berlin
Gegen Platzverweise und Aufenthaltsverbote kann Widerspruch eingelegt werden.
Es kann strategisch auch gut sein Platzverweise zu brechen und dann in Gewahrsam zu kommen, weil so die Repression durch den Staat offenbar wird und sich die öffentliche Meinung gegen ihn wenden kann.
RÀumung (Vollstreckung der erfolglosen Auflösung)
Eine RĂ€umung erfordert den Einsatz von Zwangsmitteln.
DEFINITION | EINSCHĂTZUNG | RECHTSGRUNDLAGE | |
---|---|---|---|
1. Ersatzvornahme | ersatzweise Handlung anstelle des Pflichtigen | Schwierig, Menschen wegtragen ist nicht das gleiche wie selber laufen, muss angedroht werden | Art. 32 bay. VwZVG
Art. 55 bay. PAG |
2. Zwangsgeld | Geldforderung zur Motivation zur Handlung | Möglich, muss angedroht werden | Art. 31 bay. VwZVG
Art. 56 bay. PAG |
3. Unmittelbarer Zwang | Zwangshandlung â geforderte Handlung â Umsetzung erzwingen | Ja, z.B. wenn die Polizei Menschen von der StraĂe trĂ€gt (muss angedroht werden) | Art. 34 bay. VwZVG
Art. 58 bay. PAG |
4. Ersatzzwangshaft | Haft statt Zwangsgeld | nahezu unmöglich (wenn Zwangsgeld nicht gezahlt werden kann) | Art. 33 bay. VwZVG
Art. 57 bay. PAG |
Die RÀumungs-/Vollstreckungskosten können dem Vollstreckungsschuldner in Rechnung gestellt werden
           â Vollstreckungsschuldner ist der, gegen den s. Vollstreckung richtet (siehe auch §253 AO)
                       â wenn keine rechtmĂ€Ăige Auflösung, mĂŒssen Kosten nicht bezahlt werden!
Das heiĂt: wenn die Polizei deine angeklebten HĂ€nde von der StraĂe löst und dich dann wegtrĂ€gt, kann sie dir den Einsatz dann in Rechnung stellen.
—- AbschlieĂende EinschĂ€tzung hierzu wird noch eingeholt —-
Kann man sich Zwangsgeld oder Ersatzzwangsstrafe aussuchen?
- nein, die Haft ist subsidiĂ€r gegenĂŒber dem Zwangsgeld. Es muss erst die PfĂ€ndung versucht werden (oder aussichtslos sein), bevor auf Haft umgestellt werden kann.
Sicherstellung und Beschlagnahme
Sicherstellung wird oft als Oberbegriff verwendet, welcher dann auch die Beschlagnahme umfasst.
Sicherstellung ist die HerbeifuÌhrung öffentlich-rechtlichen âGewahrsams einer Sacheâ. Eine Sicherstellung kann eine einfache Sicherstellung oder eine Beschlagnahme darstellen. Sie kann repressiven (Verfolgen von Straftaten und Owiâs) oder prĂ€ventiven (Gefahrenabwehr) Charakter haben. Eine einfache Sicherstellung ist die freiwillige Ăbergabe (GewahrsamsuÌbergang) an den Staat, wenn Mensch die Sachen nicht freiwillig herausgeben will, werden sie beschlagnahmt.
Diese âformgebundeneâ Sicherstellung zieht weitere MaĂnahmen hinter sich (siehe §98 StPO).
(Im hessischen Polizeigesetz wird nicht zwischen Beschlagnahme und Sicherstelllung
unterschieden, sondern freiwillige und zwangsvolle Ingewahrsamnahme von GegenstĂ€nden werden beide unter dem Begriff Sicherstellung geregelt. Du hast das Recht auf ein Sicherstellungs-/BeschlagnahmeProtokoll! Die sind wichtig, sonst ist es sehr schwierig die Sachen zuruÌck zu bekommen.
Die Polizei kann nach §40 HSOG Sachen sicherstellen
- zur Abwehr gegenwÀrtiger Gefahr
- zum Schutz vor BeschÀdigung oder Verlust einer Sache
- von Personen in Gewahrsam, wenn die Sache geeignet ist Personen oder Dinge zu verletzen, schÀdigen, töten
- zur Flucht zu helfen
- wenn die Annahme besteht, dass eine Sache zur Begehung einer Straftat oder Owi verwendet werden soll
Nach §94 StPO können Sachen zwecks Sicherung des Strafverfahrens gegen Beweisverlust
sichergestellt werden. Nach §98 StPO duÌrfen Dinge nur durch richterlichen Beschluss beschlagnahmt werden, auĂer bei Gefahr in Verzug. Ist letzteres der Fall muss die richterliche Entscheidung binnen drei Tagen, bei Widerspruch des Betroffenen, nachgeholt werden.
Wie lange?
- (Nach §42 HSOG Sicherstellung oder Beschlagnahmung von Sachen bis zu 1 Jahr.)
Nach §98 StPO Beschlagnahmung von Sachen nur nach richterlichem Entscheid, dann entweder solange die Ermittlungen andauern oder bis das Verfahren fertig ist.
Custody
Die Polizei kann euch aus verschiedenen GrĂŒnden in Gewahrsam nehmen.
Wenn ihr im Polizeikessel steht oder die Polizei euch nicht gehen lĂ€sst, dann seid ihr in Polizeigewahrsam. Die Polizei wird als Grund fĂŒr gewöhnlich âGefahrenabwehrâ anfĂŒhren.
Manchmal werden sie euch mit zur Gefangenensammelstelle (GeSa) nehmen:
- Weil ihr einen Platzverweis gebrochen habt â zur Durchsetzung des Platzverweises
- Sie wollen Anschlussgewahrsam prĂŒfen, um prĂ€ventiv die Begehung weiterer Straftaten zu verhindern.
- Oder sie wollen eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) durchfĂŒhren und eure FingerabdrĂŒcke und Fotos haben (meist auch zur âGefahrenabwehrâ)
PrĂŒfung des Anschlussgewahrsams vor Haftrichter*innen:
- Hier keine Aussagen zur Sache machen! Die Sache wird hier nicht verhandelt, also musst du dich auch nicht inhaltlich verteidigen. Das kommt dann erst im Strafverfahren. Hier geht es erstmal nur darum, ob eine Wiederholungsgefahr besteht.
- In Berlin darfst du PrĂ€ventiv bis 24Uhr des Folgetages festgehalten werden. Also fragt die*der Richter*in dich, ob du wĂ€hrend dieser Zeit wieder auf die StraĂe gehen wĂŒrdest. Wenn du klar sagst, dass du das tun wirst, wirst du wahrscheinlich dabehalten. Wenn du glaubhaft machen kannst, dass du nicht innerhalb dieses Zeitraumes auf die StraĂe gehst, lassen sie dich wahrscheinlich gehen. Hier hat das Gericht aber viel Spielraum und entscheidet oft willkĂŒrlich.
- Also sei mental vorbereitet auf lÀngeren Gewahrsam und mache keine Angaben zur Sache.
- Wie kann ich sichergehen, dass ich am Tag nach der Blockade einen wichtigen Termin wahrnehmen kann? â kannst du nicht!
- Du kannst in Berlin bis maximal 24h des Folgetages in der Gesa festgehalten werden (woanders kann es lÀnger sein). Da IdentitÀten angegeben werden ist das unwahrscheinlich (besonders beim ersten Mal), kann aber nicht ausgeschlossen werden!
- GeSa Zeiten können nicht von vornehinein vorausgesagt werden. Die Polizei hat dabei viel Spielraum.
Als Unterbindungsgewahrsam, PrĂ€ventivgewahrsam, PrĂ€ventivhaft oder auch PrĂ€ventionshaft wird im Polizeirecht der deutschen LĂ€nder die Gefangennahme einer Person bezeichnet. Er bezweckt die VerhĂŒtung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder deren Fortsetzung. Eine derartige prĂ€ventive Entziehung der körperlichen Freiheit unterliegt verfassungsrechtlich hohen Anforderungen an die VerhĂ€ltnismĂ€Ăigkeit. Die ErmĂ€chtigungsgrundlage hierfĂŒr ist meist in den Polizeigesetzen der LĂ€nder zu finden. Voraussetzung ist immer, dass die BeeintrĂ€chtigung des Rechtsgutes nicht auf mildere Weise verhindert werden kann. WĂ€hrend die polizeiliche Ingewahrsamnahme spĂ€testens zum Ablauf des folgenden Tages enden muss (so bereits Art. 104 Abs. 2 und 3 GG), kann ein Richter eine VerlĂ€ngerung anordnen.Â
BegrĂŒndet wird Unterbindungsgewahrsam allgemein damit, dass durch ihre Gefangennahme die betroffene Person daran gehindert werde, eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat zu begehen oder fortzusetzen. In Bayern ist darĂŒber hinaus eine Ingewahrsamnahme seit 1. August 2017 auch schon zur Abwehr einer (konkreten) Gefahr fĂŒr ein bedeutendes Rechtsgut zulĂ€ssig. Aus verfassungsrechtlichen GrĂŒnden wurden vor allem wegen diesem Punkt eine Vielzahl an Klagen gegen das Polizeiaufgabengesetz (Bayern) eingereicht, zumal gleichzeitig die bisherige Höchstdauer von zwei Wochen abgeschafft worden war. Ăber die Klagen wurde bisher noch nicht entschieden. Jedoch fĂŒhrte der Bayerische Landtag zum 1. August 2021 eine Befristung auf zwei Monate ein.
Die genaue Ausgestaltung insbesondere der Höchstdauer des Gewahrsams ist in den einzelnen LÀndern unterschiedlich:
BUNDESLAND | PARAGRAPH | HĂCHSTDAUER | GEWAHRSAMSZWECK |
---|---|---|---|
Baden-WĂŒrttemberg | § 33 PolG | 14 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung |
Bayern | Art. 17â20 PAG | 2 Monate[4] | Abwehr einer Gefahr fĂŒr ein bedeutendes Rechtsgut; Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit oder einer Straftat |
Berlin | §§ 30, 31, 33 ASOG | 4 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit oder einer Straftat |
Brandenburg | § 20 (1) BbgPolG | 4 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, die hinsichtlich ihrer Art und Dauer geeignet ist, den Rechtsfrieden nachhaltig zu beeintrÀchtigen |
Bremen | § 13-16 BremPolG | 4 Tage[5] | Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr |
Hamburg | § 13c SOG | 10 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit oder einer Straftat |
Hesse | § 35 HSOG | 6 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit |
Mecklenburg-Vorpommern | § 56 (5) SOG | 10 Tage | Abwehr einer gegenwĂ€rtigen Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit oder Ordnung; Verhinderung einer unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat |
Niedersachsen | §§ 18, 19, 21 NPOG | 10 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr fĂŒr die Allgemeinheit |
Nordrhein-Westfalen | § 35 Abs. 1 Nr. 2 PolG | 1 Tag | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit |
Rheinland-Pfalz | §§ 14, 15, 17 Abs. 2 POG | 7 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung |
Saarland | § 16 SPolG | 8 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit |
Sachsen | § 22 (7) SÀchsPolG | 14 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit |
Sachsen-Anhalt | § 40 (1) SOG | 4 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit |
Schleswig-Holstein | § 204 (5) LVwG | unbekannt | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung fĂŒr die Allgemeinheit |
ThĂŒringen | § 22 PAG | 10 Tage | Verhinderung einer unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung |
Erkennungsdienstliche Behandlung
Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung (ED-Behandlung) ist zu unterscheiden zwischen § 81b 1. Alt. StPO (zur DurchfĂŒhrung eines Strafverfahrens) und § 81b 2. Alt. StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes, d. h. als vorbeugende MaĂnahme). WĂ€hrend die 1. Alternative auch gegen den Willen des Beschuldigten im Strafverfahren durchgefĂŒhrt werden kann, weil die ED-Unterlagen fĂŒr das aktuell vorliegende Verfahren erforderlich sind, beinhaltet die 2. Alternative einen sogenannten polizeiprĂ€ventiven Charakter. Hier steht dem Beschuldigten ein vorheriges Anhörungsrecht sowie ein Widerspruchsrecht gegen die polizeiliche Anordnung zu, da es sich um Verwaltungshandeln handelt. Wenn die Behörde die sofortige Vollziehung anordnet, weil aus ihrer Sicht das öffentliche Interesse an der Erhebung der Daten das Interesse des Einzelnen am Schutz seines informationellen Selbstbestimmungsrechts ĂŒberwiegt (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO), dann kann der Beschuldigte die aufschiebende Wirkung seiner Rechtsmittel nur vor Gericht (§ 80 Abs. 5 S. 1 und 2 VwGO) wiederherstellen. Die ED-Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO (zum Zwecke des Erkennungsdienstes) setzt eine entsprechende Prognose voraus, wonach die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte weitere (nicht notwendigerweise dieselben) Straftaten begeht und die AufklĂ€rung dieser kĂŒnftigen Taten durch die erkennungsdienstlichen Unterlagen erleichtert werden wird.
Erkennungsdienstliche Daten, die aufgrund der ersten Alternative des § 81b StPO gewonnen wurden, dĂŒrfen nicht lĂ€nger gespeichert werden als fĂŒr die AufklĂ€rung der Straftat nötig. FĂ€llt der Zweck â die Strafverfolgung â weg, weil etwa das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, sind die erkennungsdienstlichen Daten wieder zu löschen. Ganz anders kann die Polizei mit Daten verfahren, die gemÀà der zweiten Alternative beim Beschuldigten erhoben wurden. Diese können auf unbestimmte Dauer gespeichert werden, auch dann noch, wenn der Beschuldigte seinen Status lĂ€ngst verloren hat, durch Einstellung des Ermittlungsverfahrens etwa oder durch Freispruch.Â
- Die Polizei in Deutschland sammelt gerne Daten.
- ED-Daten werden oft in der Bundesweiten Datenbank INPOL gespeichert, die alle Polizeidienste der LĂ€nder einsehen können. Ein solcher Eintrag in INPOL brandmarkt dich in gewisser Weise als âGefĂ€hrder*inâ, selbst, wenn dir dieses Label nie offiziell gegeben wurde, da andere Polizeistellen sehen: Aha! Die Polizei hat diese Person schon einmal als so gefĂ€hrlich eingeschĂ€tzt, dass sie ED-behandelt hat! Dann sollte ich jetzt auch besonders grĂŒndlich mit dieser Person umgehen!
- Das ist natĂŒrlich Mist und in seinen tatsĂ€chlichen Auswirkungen total unverhĂ€ltnismĂ€Ăig! Deshalb wollen wir versuchen so oft wie möglich ED-Behandlungen zu vermeiden â also wenn ihr nur vorgeladen werdet und nicht in Gewahrsam direkt ED-behandelt wurdet, meldet euch beim Legal Team! Wir können euch helfen Widerspruch einzulegen und versuchen die ED-Behandlung zu vermeiden.
- Wenn ihr schon ED-Behandelt wurdet macht es regelmĂ€Ăig erst nach Abschluss des Strafverfahrens Sinn die Löschung zu beantragen. Möglicherweise mĂŒsst ihr auch 10 Jahre bis zur Löschung warten.
Tipps und Infos zu Polizeidatenbanken und ED-Behandlungen findet ihr hier: https://www.polizeidatenbanken.de
Nach den Aktionen
Wenn Personalien angegeben wurden, kommt dann nach einiger Zeit Post (von der Polizei).
Zum Beispiel: Anhörungsbögen und polizeiliche Vorladungen.Â
- nichts sagen, nicht hingehen.
Was passiert, wenn die Polizei dann „ausermittelt“ hat und es an die Staatsanwaltschaft abgibt?Â
Hier vier Möglichkeiten:
- ist nix dran â Einstellung
- ist zwar schon was passiert, aber das erste Mal, nicht so wild â Einstellung gegen kleine Geldsumme (~200âŹ)
- Strafbefehl â dann kommt Post mit Geldstrafe
â wenn da kein Widerspruch eingelegt wird, ist es rechtskrĂ€ftig und du musst zahlen (2 Wochen Frist!!!)
â bei Widerspruch kommt es dann entweder zur Einstellung oder zur Gerichtsverhandlung - Anklage â dann geht es direkt zum Gericht, es kommt der Gerichtstermin, …
â Wichtig: Akteneinsicht beantragen, vorher auf gar keinen Fall Ă€uĂern! Es ist nie zu spĂ€t, sich zu Ă€uĂern (also dann in der mĂŒndl. Verhandlung!)
Was passiert, wenn vor dem Gerichtsurteil nochmal weitere gleiche Vergehen hinzukommen, zum Beispiel weitere Nötigungen?
Dann werden die oft einfach zur Anklageschrift hinzugefĂŒgt und das Gericht behandelt dann alles zusammen.
Was passiert, wenn vor der Verurteilung nochmal Vergehen hinzukommen, die aber nicht mehr im gleichen Prozess sind?Â
Dann gibt es einen Extraprozess. Die Strafe, die aber hinterher bei beiden Prozessen zusammengenommen bei rumkommt, darf nicht gröĂer sein als die, die man bekĂ€me, wĂŒrde man fĂŒr alles auf einmal verurteilt werden.
MinderjÀhrige
Wenn du juÌnger als 18 Jahre bist, giltst du als minderjĂ€hrig. Falls jemand anderes als deine Eltern das Sorgerecht fuÌr dich hat, gilt alles, was hier steht, fuÌr diese Person.
Vor der Aktion
Es ist sinnvoll, bereits vor der Aktion zu organisieren, dass dich gegebenenfalls andere Leute auch wieder von der Polizeistation oder dem Jugendamt abholen können und die Polizei dich nicht zu deinen Eltern zuruÌck bringt, weil du ohne sie angetroffen wirst. Denn wenn du minderjĂ€hrig bist, haben deine Eltern das Recht, deinen Aufenthaltsort festzulegen. Wenn die Polizei davon ausgeht, dass du ohne das Wissen deiner Eltern unterwegs bist, können sie dich in Gewahrsam nehmen, um dich zu deinen Eltern oder dem Jugendamt zu bringen (sogenannter âObhutsgewahrsamâ gem.â§32 Abs. 2 HSOG). Wahrscheinlich probieren sie es zuerst bei deinen Eltern. Du kannst einen Aufenthalt auf der Polizeiwache aus diesem Grund ausschlieĂen, wenn du eine schriftliche Erlaubnis deiner Eltern, an den Protesten teilzunehmen, dabei hast. Wenn du dich mit deinen Eltern einigermaĂen gut verstehst, bitte sie am besten dir ein Schreiben etwa wie folgt aufzusetzen und zu unterschreiben:
(Das Schreiben muss von allen Erziehungsberechtigen unterschrieben werden)
âHiermit erlaube ich meinem Kind XY zwischen dem XX.XX.20XX und XX.XX.20XX an Protesten der Letzten Generation (in …) teilzunehmen. Im Fall einer Ingewahrsamnahme/Freiheitsentziehung darf mein Kind anschlieĂend wieder in seine Unterkunft gehen oder gebracht werden.
Vollmacht: Frau/Herr/Person:XY Anschrift:XY ist von mir/uns legitimiert meinem/unserem Kind: Name, Anschrift, Geburtsdatum nach einer Fest- oder Ingewahrsamnahme im Zeitraum vom XX.XX.20XX bis XX.XX.20XX in Empfang zu nehmen und zu betreuen. Unterschrift(en) XYâ
Bei der Vollmacht kannst du am besten eine Person, die volljÀhrig ist und nicht direkt mit in die Aktion geht angeben. Zum Beispiel GÀrtner*innen oder sonstige Supportis, die mit beim Aktionsort sind. Wenn deine Eltern das mitmachen und du keine solche Person direkt kennst, kannst du auch ein unterschriebenes Blanko-Formular mit bringen und dann wen vor der Aktion eintragen. Frag beim legal team nach Menschen, die sich das vorstellen können.
In Gewahrsam
Kinder (bis 13 Jahre) und Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) duÌrfen in Gewahrsam genommen werden, wenn sie sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben (§32 Abs.2), um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzufuÌhren. In der Praxis heiĂt das meistens, dass die Polizei dich trotzdem erst mal mitnimmt. Irgendwann wird dann gefragt, wer noch minderjĂ€hrig ist. Wenn du deine Personalien angibst, muss die Polizei versuchen deine Erziehungsberechtigen anzurufen, damit sie dich abholen. Ob du ihnen die Telefonnummer gibst und ob du darauf drĂ€ngst, dass sie tatsĂ€chlich
benachrichtigt werden (was die Polizei oft doch nicht macht), ist natuÌrlich deine Entscheidung.
Auch als minderjĂ€hrige Person hast du ein Recht auf einen Anruf – du kannst also auch den EA anrufen und sagen, wo du dich befindest. Dann kann dich, wenn du vorher einen Abholschein (siehe vorherigen Abschnitt) von deinen Eltern hinterlassen hast, auch die bevollmĂ€chtigte Person mit diesem Zettel von der Polizeiwache abholen.
Es kann sein, dass die Polizei dich in eine Jugendeinrichtung bringt, wenn dich niemensch abholen kann. In einer solchen Einrichtung darfst du nicht eingesperrt werden. Du kannst also von dort einfach gehen, sobald die Polizei weg ist. In der Praxis gab es sehr unterschiedliche Erfahrungen, wie das mit dem einfach weggehen war: Teilweise einfach, aber manchmal wurden z.B. persönliche Sachen weggeschlossen oder das Abhauen ging erst am nĂ€chsten Morgen. Versuch von der Jugendeinrichtung oder der Polizeistation den EA anzurufen mit der Adresse oder zumindest der Stadt der Einrichtung, damit der weiĂ, wo du eingesammelt werden kannst. Am besten hast du fuÌr den Notfall auch Bargeld dabei, damit du mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbst wieder zur Unterkunft kommen kannst (manchmal bekommst du von der Einrichtung aber auch Geld fuÌr ein Ticket).
Es kann geschehen, dass dir die Polizei eine Straftat vorwirft. Das heiĂt auch, dass
es sein kann, dass die Polizei dich verhören will. Sie muss dich davor belehren, dass du die Aussage verweigern darfst (was du auch tun solltest). Da die Polizei sich oft nicht an Regeln hĂ€lt, verlass dich nicht drauf, dass sie dich belehrt. Bei einer Vernehmung haben deine Eltern als gesetzliche Vertreter ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen. Wenn du das möchtest, kannst du also darauf bestehen, dass du mit ihnen vorher telefonieren darfst. Unter 14jĂ€hrige duÌrfen keinem Verhör unterzogen werden.
Auch Jugendliche können bei schwereren VorwuÌrfen und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen werden (siehe Kapitel 5.3) und landen dann in einem Jugendknast.
Das geht nicht bei Kindern (SchuldunfĂ€higkeit des Kindes §20StPO) (also wenn du juÌnger bist als 14 Jahre) hierfuÌr kannst du denâ§126a StPO einstweilige Unterbringung lesen.
Nach der Aktion (Jugendverfahren)
- Vorladung bei der Polizei
Vorladungen zur Vernehmung bei der Polizei kommen bei MinderjÀhrigen auch an die Eltern.
Die Eltern haben ein Anwesenheitsrecht bei polizeilichen Vernehmungen und werden deshalb von solchen Terminen informiert. Sie haben auch das Recht, AntrÀge im Verfahren zu stellen (§67 JGG), können also deine Strategien mitbestimmen.
Es ist wichtig, zu(er)klĂ€ren, wie du in einem politischen Strafverfahren vorgehen willst und warum es sinnvoll und richtig ist, die Aussage zu verweigern. Setze dich und deine Eltern gerne in Verbindung mit dem Legalteam, um gemeinsam ĂŒber die Strategie zu reden.
- Gerichtsverfahren
FuÌr ein Strafverfahren gibt es einige Besonderheiten fuÌr Jugendliche (unter 18 Jahren) und Heranwachsende (18-21 Jahre). Wenn du zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, muss das Gericht gem. §105 JGG entscheiden, ob es nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht vorgeht. Theoretisch hĂ€ngt das davon ab, fuÌr wie reif euch das Gericht hĂ€lt und ob das Gericht die vorgeworfene Straftat als jugendtypisch erachtet, praktisch wird meist erst mal Jugendrecht angewandt. Jugendrecht bedeutet zum einen, dass das Verfahren an deinem Wohnort und nicht am Tatort gefuÌhrt wird. Zum anderen wird in der Regel bei Jugendlichen nicht öffentlich verhandelt. Bei Heranwachsenden ist die Verhandlung in der Regel öffentlich, es kann aber die Ăffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Das Gericht hat zudem einen Erziehungsauftrag, das heiĂt, dass neben Moralpredigten auch andere Strafen verhĂ€ngt werden können, z.B. das Schreiben eines Aufsatzes, bestimmte Orte nicht mehr aufzusuchen, Sozialstunden abzuleisten, ein Anti-Gewalt-Training zu besuchen oder Ă€hnliches.
Jugendliche sind zwar ab 14 strafmuÌndig und verurteilbar, aber nicht voll geschĂ€ftsfĂ€hig. Du kannst selbst keine VertrĂ€ge abschlieĂen. Die Beauftragung von AnwĂ€ltis lĂ€uft deshalb uÌber deine ErziehungsÂberechtigten.
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist noch eine Besonderheit, die aus dem Erziehungsauftrag resultiert: Sie schaltet sich ein, sobald ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft liegt und versucht dann Kontakt zu dir aufzunehmen. Sie soll das Gericht dabei unterstĂŒtzen und ihm helfen zu beurteilen, welche Strafe bei dir angemessen wĂ€re. Die Jugendgerichtshilfe gibt uÌber alle GesprĂ€che mit dir dem Gericht Auskunft. Du bist nicht verpflichtet mit ihr zu sprechen. Auch hier solltest du sehr vorsichtig sein, keine Aussagen zu machen, die andere oder dich selbst belasten könnten, oder der Polizei zusĂ€tzliche Informationen geben.
Kann man als SchĂŒler eine Eintragung ins Erziehungsregister bekommen? Was sind die Auswirkungen?
- 60 BZRG
- Das Erziehungsregister ist Teil des Bundeszentralregisters, das Entscheidungen und Anordnungen gegen eine Person nach dem Jugendstrafrecht enthÀlt.
- In das Erziehungsregister werden die folgenden Entscheidungen und Anordnungen eingetragen:
- MaĂnahmen nach § 3 JGG,
- Freispruch wegen mangelnder Reife und die Einstellung des Verfahrens aus diesem Grund,
- Anordnung von ErziehungsmaĂregeln oder Zuchtmitteln (§ 9 bis 16 JGG),
- Entscheidungen des Familien- und Betreuungsgerichts nach §§ 1666 Abs. 1, 1666a, sowie § 1837 Abs. 4 BGB
- Absehen der Verfolgung nach § 45 JGG (Voraussetzungen nach § 153 StPO erfĂŒllt)
- Einstellung des Verfahrens durch den Richter.
- Auskunftsberechtigt sind die Strafgerichte, Staatsanwaltschaften, die Behörden des Justizvollzugs, die Familien- und Vormundschaftsgerichte, die mit der Sorge um die Person betraut sind, die JugendĂ€mter, die fĂŒr die Erteilung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen zustĂ€ndigen Behörden sowie die Gnadenbehörden.
- SĂ€mtliche Eintragungen werden mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs entfernt, wenn keine Freiheits-, Jugendstrafe oder ein Strafarrest in das Zentralregister eingetragen ist. Eintragungen in das Erziehungsregister mĂŒssen nicht offenbart werden.